NEIN! Schätzungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Die Verbrauchswerte müssen aus Abrechnungen, Ablesungen oder Rechnungen stammen.
In der Praxis wirft dieses einige Probleme auf, die auch nicht mit “Kreativlösungen” umgangen werden können. Energieausweise auf Basis unsicherer Verbrauchsdaten sind leider ungültig!
Im Folgenden erhalten Sie einige Tipps zur Ermittlung der Verbräuche:
Heizöl:
Die Berechnung des Verbrauchs aus den Tankmengen ist keine Geheimwissenschaft, für den Laien aber oftmals mühsam und Fehleranfällig. Geben Sie statt der Verbräuche einfach Tanktermine und Tankmengen an. Zwischen erstem und letzten Tanktermin müssen mindestens 3 Jahre liegen. Die Tanktermine und Tankmennen nennt Ihnen auf Anfrage gerne auch Ihre Heizöllieferant.
Erdgas:
Die Verbräuche sind oftmals sowohl in m3 (Kubikmetern) als auch in kWh (Kilowattstunden) auf der Abrechnung ersichtlich. Geben Sie bitte vorzugsweise den Verbrauch in kWh (Kilowattstunden) an. Falls der Verbrauch in Kubikmetern angegeben wird, erfolgt die Umrechnung in Kilowattstunden anhand eines Pauschalwertes, welcher für Sie nachteilig sein kann.
Sofern Ihnen die Verbräuche nicht bekannt sind, fragen Sie beim Energieversorger an. Falls sich dieser (unrechtmäßig) hinter Datenschutzbestimmungen versteckt, lassen Sie sich nicht abwimmeln. Wenn Freundlichkeit nicht hilft, drohen Sie einfach mit einer Auskunftsklage oder Schadenersatzansprüchen. Konsultieren Sie im Zweifelsfall Ihren Rechtsanwalt!
Brennholz:
Der Verbrauch von Brennholz ist oftmals nur schwer erfassbar, sofern das Holz nicht vom Händler angeliefert wurde. Oftmals sind aber noch Rechnungen oder Bescheinigungen der Forstverwaltung verfügbar, aus denen der Bezug des Brennhlzes hervorgeht.
Wenn Sie feste Holzlagerstätten haben und diese in der Heizperiode vollständig leeren, können Sie aus dem Volumen der Lagerstätte leicht den Verbrauch abmessen.
Strom:
Bei Beheizung mit elektrischem Strom, bleiben Ihnen nur die Stromrechnungen oder Ablesungen von Zwischenzählern zur Auswertung. Enthalten diese Abrechnungen oder Ablesungen auch z. B. Haushaltsstrom, der nicht zum Heizen genutzt wird, ist es leider nicht zulässig, mit Schätzungen zu arbeiten!
Allgemeiner Hinweis:
Jegliche Schätzung oder Veräbnderung der Daten ist unzulässig und führt zu ungültigen Energieausweisen.
Besuchen Sie bitte auch unsere Homepage: www.energieausweise.eu