Wann ist ein Energieausweis gültig?
Es ist eine verbreitete Fehleinschätzung, dass ein Energieausweis einfach nur durch Unterschrift und Stempel Gültigkeit erlangt. Vielmehr müssen mindestens folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Der Energieausweis muss inhaltlich den Mustern aus der Anlage zur Energieeinsarverordnung (EnEV) entsprechen.
2. Der Ausweis muss von einem berechtigten Aussteller unter Angabe von Name, Anschrift und Berufsbezeichnung unterschrieben werden (Unterschriftsnachbildungen sind zulässig).
3. Alle nicht als freiwillig gekennzeichneten Feler müssen ausgefüllt sein
4. Es müssen Modernisierungsempfehlungen abgegeben werden oder es muss dokumentiert werden, dass keine Modernisierungsempfehlungen möglich sind.
5. Die Berechnungen müssen korrekt durchgefüht worden sein, den Maßgaben der Energieeinspraverordnung und den Regeln zur Datenaufnahme, sowie den anerkannten Regeln der Technik (bzw. gültigen Normen) entsprechen.
6. Die den Berechnungen zugrundeliegenden Daten müssen korrekt sein und den vom Bundesministerium erlassenen Regeln zur Datenaufnahme entsprechen.
Erfüllt ein Energieausweis eine der obigen Anforderungen nicht, ist der Ausweis ungültig, unabhängig von Unterschrift, Qualifikation und Berufsbezeichnung des Ausstellers.