Wer entscheidet, ob ein Energieausweis gültig ist?

Der Gesetzgeber hat keine zuständige Stelle zur Überprüfung von Energieausweisen benannt. Somit kann letztendlich nur ein ordentliches Gericht die Gültigkeit bzw. Ungültigkeit eines Energieausweises feststellen.

Wird Ihnen als Käufer, Mieter oder Pächter ein Energieausweis vorgelegt, von dem Sie die Ungültigkeit vermuten, bleibt Ihnen im Regelfall nur die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit, zumeist bei der örtlichen unteren Baubehörde (Bauamt bzw. Bauordnungsamt).

Als Eigentümer und Auftraggeber des Energieausweises haben Sie zusätzlich noch auf zivilrechtlichem Wege die Möglichkeit, gegen den Aussteller vorzugehen, da dieser Ihnen die Ausstellung eines mängelfreien Energieausweises schuldet (Hinweis: Verjährungsfristen beachten).

In jedem Fall empfehlen wir vor jeglichen juristischen Schritten, anwaltlichen Rat einzuholen.

Besuchen Sie bitte auch unsere Homepage : www.energieausweise.eu

Kommentarfunktion ist deaktiviert