Ist ein Online Energieausweis in 5 Minuten zum Selbstausdrucken zulässig?
Grundsätzlich sind Online Energieausweise zulässig. Grundätzlich ist es auch zulässig, dass der Kunde den Energieausweis selber ausdruckt.
Wirbt der Anbieter jedoch mit Erstellungszeiten von wenigen Minuten, stellt sich die Frage, ob der Aussteller die Daten in dieser kurzen Zeit auf Plausibilität überprüfen kann. Denn nur nach einer Plausibilitätskontrolle darf ein Energieausweis ausgestellt werden.
Die Energieeinsparverordnung 2007 führt wörtlich aus: “… der Aussteller darf diese (Daten) seinen Berechnungen nicht zugrundelegen, soweit sie begründeten Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit geben”.
Unserer Meinung nach bedingt dieses, dass der berechtigte Aussteller die Daten oder zumindest die Berechnungsergebnisse persönlich prüft. Ob dieses innerhalb von 5-15 Minuten nach Auftragseingang möglich ist, darf bezweifelt werden. Es steht zu vermuten, dass die Daten einfach automatisch übernommen werden.
Testen kann man dieses als Kunde ganz einfach, indem man zunächst völlig abwegige Daten angibt und schaut, ob diese ohne Fehlermeldung in die “Vorschau” übernommen werden. In diesem Fall ist es wahrscheinlich, dass vor Ausstellung keine Prüfung der Daten erfolgt.
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