Welche Verbräuche müsssen beim Verbrauchsausweis angegeben werden?
Beim Verbrauchsausweis müssen grundsätzlich alle Heizenergieverbräuche angegeben werden.
Klassisch sind dieses die Verbräuche der Energieträger Öl, Gas oder Strom (falls zum Heizen genutzt). Aber auch jeder weitere Heizenergieverbrauch (Brennholz, Pellets, Hackschnitzel, Späne, Kohle, etc.) zählt zum Heizenergieverbrauch und muss angegeben werden.
Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie z. B. Ihren Kamin nur selten genutzt haben. Sobald Sie ein Heizsystem genutzt haben, muss dessen Energieverbrauch auch angegeben werden.
Auch ein Elektroofen oder eine elektrische Fußbodenheizung im Badezimmer zählt dazu. Wenn Sie in diesem Fall den Stromverbrauch des Elektroheizung nicht kennen, können Sie alternativ den gesamten Stromverbrauch angeben. Sie nehmen in diesem Fall aber in Kauf, dass der Energieausweis schlechter ausfällt.
Eine Falle sind auch Nachtspeicherheizungen, wenn diese teilweise mit Tagstrom (Hochtarif) betrieben werden. In diesem Fall müssen Sie auch den Verbrauch in der Hochtarifzeit angeben.
Wenn Sie den Verbrauch eines Energieträgers nicht ermitteln können, bleibt Ihnen nur ein Bedarfsenergieausweis als Ausweg. Gleiches gilt für den Fall, dass gemeinsame Erfassung für Haushaltsstrom und Heizstrom den Ausweis erheblich verfälschen würde.
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