Übergang EnEV 2007 zur EnEV 2009

Der Übergang der Energieeinsparverordnung 2007 auf 2009 (EnEV 2007 auf EnEV 2009) vollzieht sich genau am 01.10.2009 00:00 Uhr. Vor diesem Termin ist die EnEV 2007 gültig und nach diesem Termin die EnEV 2009.

Es ist daher unsinnig, bereits vor dem Stichtag damit zu werben, Energieausweise nach EnEV 2009 auszustellen, da dieses nicht legal ist.

Bei Bauanträgen für Neubauten oder Modernisierungen, welche bereits vor dem 01.10.2009 gestellt wurden, bleibt selbstverständlich die EnEV 2007 gültig, es muss nicht nachgebessert oder neu gerechnet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf folgender Seite unserer Homepage: EnEV 2009

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