Wie exakt müssen die Eigentümerangaben zum Energieausweis sein?

Stellt der Eigentümer die Daten zur Erstellung eines Energieausweises bereit, müssen seine Angaben auch den Tatsachen entsprechen. Insbesondere die EnEV 2009 sieht es als Ordnungswidrigkeit an, wenn der Eigentümer falsche Daten zur Verfügung stellt.

Der Eigentümer kann sich in diesem Fall nicht darauf berufen, dass er als Laie gar nicht gewusst habe, dass seine Angaben exakt sein müssen, da selbst einem Laien klar sein muss, dass der Energieausweis ein Dokument mit exakten Aussagen ist und aus diesem Grunde auch die zugrundeliegenden Daten exakt sein müssen.

Sofern dem Eigentümer bei der Datenermittlung einige Punkte unklar sind, bleibt ihm die Möglichkeit, sich zuvor beim Aussteller des Energieausweises zu erkundigen. Ferner hat er auch die Möglichkeit dem Aussteller mittzuteilen, dass bei einigen Angaben Unsicherheiten bestehen. Unterlässt der Eigentümer dieses, ist ihm eventuell Vorsatz, zumindest aber Fahrlässigkeit zu unterstellen.

Die Konsequenz aus grob falschen Angaben seitens des Eigentümers ist ein falscher und damit ungültiger Energieausweis. Neben einem nicht unerheblichen Ordnungsgeld, können auf den Eigentümer auch zivilrechtliche Ansprüche von Mietern oder Käufern zukommen.

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