Energieausweis für Gebäude unter Denkmalschutz?

Gebäude, welche ein Baudenkmal nach Landesrecht darstellen, sind von der Energieausweispflicht befreit. Freiwillig kann trotzdem ein Energieausweis ausgestellt werden.

Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bitte bei der Denkmalbehörde, wie Ihr Gebäude eingestuft ist. Oftmals stehen nur Fassaden, einzelne Bauteile oder Einbauten unter Denkmalschutz und nicht das gesamte Gebäude. Im Falle von sogenanntem Ensembleschutz ganzer Stadtteile oder Straßenzüge, erkundigen Sie sich bitte auch bei der Denkmalbehörde, ob der Schutz einem Baudenkmal nach Landesrecht entspricht.

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