Monatsarchiv für August 2009

Wie exakt müssen die Eigentümerangaben zum Energieausweis sein?

Donnerstag, den 6. August 2009

Stellt der Eigentümer die Daten zur Erstellung eines Energieausweises bereit, müssen seine Angaben auch den Tatsachen entsprechen. Insbesondere die EnEV 2009 sieht es als Ordnungswidrigkeit an, wenn der Eigentümer falsche Daten zur Verfügung stellt.
Der Eigentümer kann sich in diesem Fall nicht darauf berufen, dass er als Laie gar nicht gewusst habe, dass seine Angaben exakt [...]

Neue Wortschöpfung: Energieausweishopping

Donnerstag, den 6. August 2009

In der Praxis erleben wir es häufig, dass Datenangaben seitens des Eigentümers nicht plausibel sind.
In diesen Fällen fragen wir selbstverständlich beim Eigentümer nach, um den Sachverhalt zu klären,
was im Regelfall recht schnell zur Klärung der Unstimmingkeiten führt.
In einigen Fällen reagiert der Auftraggeber aber gar nicht auf unsere Rückfrage. Weder telefonisch, noch per Email oder Brief [...]

Übergang EnEV 2007 zur EnEV 2009

Dienstag, den 4. August 2009

Der Übergang der Energieeinsparverordnung 2007 auf 2009 (EnEV 2007 auf EnEV 2009) vollzieht sich genau am 01.10.2009 00:00 Uhr. Vor diesem Termin ist die EnEV 2007 gültig und nach diesem Termin die EnEV 2009.
Es ist daher unsinnig, bereits vor dem Stichtag damit zu werben, Energieausweise nach EnEV 2009 auszustellen, da dieses nicht legal ist.
Bei Bauanträgen [...]

Sind bei Verbrauchsangaben Schätzungen erlaubt?

Montag, den 3. August 2009

NEIN! Schätzungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Die Verbrauchswerte müssen aus Abrechnungen, Ablesungen oder Rechnungen stammen.
In der Praxis wirft dieses einige Probleme auf, die auch nicht mit “Kreativlösungen” umgangen werden können. Energieausweise auf Basis unsicherer Verbrauchsdaten sind leider ungültig!
Im Folgenden erhalten Sie einige Tipps zur Ermittlung der Verbräuche:
Heizöl:
Die Berechnung des Verbrauchs aus den Tankmengen ist [...]

Welche Verbräuche müsssen beim Verbrauchsausweis angegeben werden?

Montag, den 3. August 2009

Beim Verbrauchsausweis müssen grundsätzlich alle Heizenergieverbräuche angegeben werden.
Klassisch sind dieses die Verbräuche der Energieträger Öl, Gas oder Strom (falls zum Heizen genutzt). Aber auch jeder weitere Heizenergieverbrauch (Brennholz, Pellets, Hackschnitzel, Späne, Kohle, etc.) zählt zum Heizenergieverbrauch und muss angegeben werden.
Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie z. B. Ihren Kamin nur selten genutzt haben. Sobald [...]